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Allgemeine Vertragsbedingungen

1. Angebot / Offerte

Diese Vertragsbedingungen gelten für Angebote, Lieferungen und Leistungen der With Metallbau AG einschliesslich des Online-Shops. Individuell vereinbarte Bedingungen gehen vor.

Offerten sind ohne andere Angabe zwei Monate gültig. Sie beruhen auf den beschriebenen Mengen, Ausführungen und Rahmenbedingungen sowie handelsüblichen Halbfabrikaten. Nachträgliche Änderungen, zusätzliche Anforderungen, nicht erkennbare Erschwernisse und eine geänderte Aufteilung in Lose oder Teillieferungen führen zur Anpassung von Preisen und Terminen. Pauschalpreise gelten für den beschriebenen Leistungsumfang.

2. Positions- und Einheitspreise / Mengenangaben

Einheitspreise gelten für Teile gleicher Dimension und Spezifikation. Bei Abrechnung nach Ausmass werden die tatsächlich ausgeführten Mengen verrechnet. Arbeiten an fremden Bauteilen sind nur enthalten, wenn sie ausdrücklich angeboten wurden.

Erkennbar fehlerhafte Mengen- oder Preisangaben sind With Metallbau AG vor Auftragserteilung zur Korrektur mitzuteilen. Die Preise bleiben fest, wenn das Werk innerhalb eines Jahres nach Auftragserteilung fertiggestellt wird. Bei längerer Ausführung aus Gründen aufseiten des Auftraggebers können Teuerungszuschläge nach dem KBOB-Gleitpreisverfahren verrechnet werden.

3. Lieferfristen / Auftragserteilung / Bestellungsänderungen

Aufträge, Nachträge und Änderungen können auch mündlich vereinbart werden. Liefer- und Ausführungsfristen beginnen nach vollständiger Klärung des Auftrags, Freigabe der erforderlichen Unterlagen und Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Termine sind verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Verspätete Freigaben oder Zahlungen, Bestellungsänderungen, fehlende bauseitige Vorleistungen sowie nicht von With Metallbau AG verursachte Liefer- und Montageunterbrüche verschieben die Termine um die entstandene Verzögerung einschliesslich der notwendigen erneuten Einplanung.

Änderungen nach Freigabe werden mit dem zusätzlichen Material-, Planungs- und Herstellungsaufwand verrechnet. Bei Abbestellung eines Werkauftrags werden die bereits ausgeführten Arbeiten sowie der entstandene Schaden einschliesslich des entgangenen Gewinns verrechnet. Ersparte Kosten und mögliche Einnahmen aus anderweitigen Aufträgen werden angerechnet.

4. Konventionalstrafe / Erfüllungsgarantie / Gewährleistung

Konventionalstrafen sowie Erfüllungs- und Ausführungsgarantien gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Konventionalstrafen entfallen bei Verzögerungen, die With Metallbau AG nicht verursacht hat.

Für neue Produkte aus dem Online-Shop beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre, für Bauwerke und darin eingebaute Bauteile fünf Jahre. Sie beginnt mit der Ablieferung beziehungsweise Abnahme. Die SIA-Norm 118 gilt bei entsprechender Vereinbarung im Auftrag.

With Metallbau AG ist Gelegenheit zur Prüfung und Behebung gemeldeter Mängel zu geben. Schäden durch unsachgemässe Benutzung, fehlende Wartung oder Eingriffe Dritter sowie normale Abnutzung sind nicht gedeckt.

Besteht der Auftraggeber trotz ausdrücklicher Warnung der With Metallbau AG auf einer ungeeigneten Ausführung, trägt er die Verantwortung für die daraus entstehenden Mängel. Sicherheitswidrige Ausführungen kann With Metallbau AG ablehnen.

5. Planung / Terminplanung

Die Planung umfasst die für die Herstellung erforderlichen Pläne und Unterlagen sowie eine geringfügige Überarbeitung. Weitere Änderungen und zusätzliche Planungsleistungen werden verrechnet. Koordination und Detailplanung angrenzender Gewerke sind Sache des Auftraggebers.

Der Auftraggeber prüft die zur Freigabe vorgelegten Pläne, insbesondere Masse, Anordnung, Farben, Ausführungen und Beschriftungen. Die freigegebenen Unterlagen sind für die Herstellung verbindlich. Änderungen und Neuanfertigungen wegen bei dieser Prüfung erkennbarer, dennoch freigegebener Fehler gehen zulasten des Auftraggebers.

Fabrikationspläne und Entwürfe bleiben geistiges Eigentum der With Metallbau AG und dürfen ohne Zustimmung nicht anderweitig verwendet werden. Ausführungstermine und Etappenlieferungen werden mit dem Auftraggeber abgestimmt.

6. Herstellung / Montage

With Metallbau AG arbeitet nach den branchenüblichen Normen und Richtlinien. Der Auftraggeber teilt projektspezifische behördliche, statische und bauphysikalische Vorgaben rechtzeitig mit. Bei Herstellung nach vom Auftraggeber vorgegebenen Massen ist dieser für deren Übereinstimmung mit den Verhältnissen am Bau verantwortlich.

Der Auftraggeber stellt kostenlos einen tragfähigen Zugang, Abstellflächen, Stromanschlüsse, Schuttmulden, erforderliche Gerüste über ein 3 m hohes Rollgerüst hinaus sowie Schutzvorrichtungen bereit. Achsen und Meterrisse sind vor der Massaufnahme zu kennzeichnen. Bodenheizungen, Leitungen und besondere Montagerisiken sind auf den Plänen und vor Ort zuverlässig zu bezeichnen.

Soweit nicht angeboten, sind Aussparungen, Kernbohrungen, Spitz- und Vergussarbeiten, Abdichtungen und Isolationen zu fremden Bauteilen, Schutz der Umgebung und Werkstücke sowie die Schlussreinigung bauseits auszuführen. Die erste Reinigung grober Montageverschmutzungen ist enthalten.

Bauseitig verursachte Wartezeiten, vergebliche Anfahrten, Montageunterbrüche und zusätzliche Einsätze werden in Regie verrechnet. Bei gefährlichen Witterungs- oder Baustellenverhältnissen darf With Metallbau AG die Arbeiten unterbrechen. Qualifizierte Drittfirmen können mit der Ausführung beauftragt werden.

Handmuster werden kostenlos leihweise abgegeben; speziell herzustellende Muster und Materialprüfungen werden nach Vereinbarung verrechnet. Kleine montagebedingte Lackschäden bis 0,5 % der lackierten Oberfläche werden fachgerecht vor Ort ausgebessert und begründen keinen Anspruch auf eine neue Werkslackierung, sofern Schutzwirkung und vereinbarte Oberflächenqualität wiederhergestellt werden.

7. Regiearbeiten

Regiearbeiten werden nach den vereinbarten Ansätzen, andernfalls nach den bei Auftragserteilung geltenden Regieansätzen der With Metallbau AG verrechnet. Rabatt-, Skonto- und Pauschalpreisvereinbarungen für andere Leistungen gelten dafür nicht.

Von der bevollmächtigten Bauleitung angeordnete Zusatzarbeiten werden dem Auftraggeber verrechnet. Beauftragte Nacht-, Samstag- und Sonntagsarbeiten werden mit den entsprechenden Zuschlägen abgerechnet.

8. Abnahme / Teilabnahme

Bewilligungen und behördliche Abnahmen sind Sache des Auftraggebers. Verzögerungen und Mehrkosten wegen fehlender Bewilligungen oder unvollständiger bauseitiger Vorgaben gehen zulasten des Auftraggebers.

Fertiggestellte Arbeiten sind durch den Auftraggeber umgehend zu prüfen und abzunehmen. Festgestellte Mängel und ausstehende Arbeiten werden im Abnahmeprotokoll festgehalten. Mängel sind mit konkreter Beschreibung zu melden; der Zugang zur Prüfung und Nachbesserung ist zu gewähren.

Glas, Dichtungen, exponierte Beschläge und Zubehör werden auf Abruf der Bauleitung montiert und unmittelbar danach abgenommen. Teillieferungen und fertiggestellte Etappen werden separat abgenommen. Mit der jeweiligen Abnahme geht das Bruch-, Diebstahl- und Beschädigungsrisiko auf den Auftraggeber über.

9. Abzüge / Zuschläge / Zahlungsbedingungen

Es gelten die vereinbarten Zahlungsbedingungen beziehungsweise die im Online-Shop gewählte Zahlungsart. Ohne andere Vereinbarung sind Rechnungen innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Voraus-, An- und Teilzahlungen werden im Einzelfall vereinbart und müssen vor dem betreffenden Leistungsschritt eingegangen sein. Als bezahlt gilt eine Rechnung mit der Gutschrift auf unserem Konto.

Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Auftraggeber ohne weitere Mahnung in Verzug. Der Verzugszins beträgt 5 % pro Jahr. Die erste Zahlungserinnerung ist kostenlos; für jede weitere berechtigte Mahnung werden CHF 20.– verrechnet. Eine Betreibung setzt keine bestimmte Anzahl Mahnungen voraus. Betreibungs- und Gerichtskosten sowie weiterer nachgewiesener Verzugsschaden werden zusätzlich geltend gemacht.

Bei Zahlungsverzug kann With Metallbau AG ausstehende Lieferungen und Arbeiten aus dem betreffenden Auftrag bis zum Zahlungseingang einstellen. Daraus entstehende Unterbruchs- und Wiederaufnahmeaufwendungen werden verrechnet. Bei Warenkäufen bleibt der Rücktritt wegen Zahlungsverzugs auch nach Übergabe ausdrücklich vorbehalten; With Metallbau AG kann die Rückgabe der Ware und Schadenersatz verlangen.

Gelieferte bewegliche Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der With Metallbau AG. Diese ist zur Eintragung des Eigentumsvorbehalts berechtigt. Der Auftraggeber wirkt dabei mit und meldet Standortänderungen sowie Zugriffe Dritter. Die Sicherung von Werklohnforderungen durch das Bauhandwerkerpfandrecht bleibt vorbehalten.

Skonti setzen eine ausdrückliche Vereinbarung und fristgerechte Zahlung voraus. Nicht vereinbarte Abzüge für Honorare Dritter, Baustrom, Bauwasser, Reinigung, Versicherungen oder Verwaltungskosten werden nachgefordert. Beanstandungen berechtigen nicht zum Zurückhalten unbestrittener, unabhängig fälliger Beträge. Zusätzliche Steuern, Zölle, Gebühren und Bewilligungskosten bei Auslandlieferungen und Montagen werden verrechnet.

10. Rückgaberecht der Produkte im Online-Shop

Wir bieten ein 14-tägiges Rückgaberecht ab Erhalt der Ware an, um Ihnen die nötige Sicherheit beim Kauf zu geben. Dabei gilt:

  1. Ungeöffnet und in Originalverpackung:
    Eine Rücksendung ist nur möglich, wenn das Produkt ungeöffnet ist und sich in der unbeschädigten Originalverpackung befindet.

  2. Rücksendekosten:
    Die Kosten für die Rücksendung werden vom Käufer getragen, es sei denn, die Rücksendung erfolgt aufgrund eines technischen Mangels oder eines Fehlers bei der Lieferung.

  3. Gross- und Konfigurationsprodukte:
    Produkte, die speziell nach Kundenwunsch konfiguriert oder angepasst wurden, sowie Grossprodukte wie Briefkästen, Gitterroste, Sägeblätter und Sägebänder sind von der Rückgabe ausgeschlossen. Bitte beachten Sie, dass für solche Artikel grundsätzlich kein Widerrufsrecht gilt. Fragen Sie uns bei Standardprodukten aber an; je nach Produkt können wir die Ware mit einem Abzug zurücknehmen (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.).

  4. Technische Produkte und Software:
    Geöffnete oder installierte Software oder Hardware können nicht zurückgegeben werden, ausser es liegt ein technischer Mangel vor.

  5. Support vor Rückgabe:
    Viele Probleme können durch eine schnelle Unterstützung behoben werden. Bevor Sie eine Rücksendung veranlassen, bitten wir Sie, unseren technischen Support unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. zu kontaktieren. Häufig können wir gemeinsam eine Lösung finden und eine Rückgabe vermeiden.

11. Bestellungen im Online-Shop / Preisfehler

Die Produktdarstellung im Online-Shop ist eine Einladung zur Bestellung. Mit dem Bestell-Button gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung ab. Die automatisch versandte Bestellbestätigung und Rechnung stellen noch keine Vertragsannahme dar. Der Vertrag kommt mit dem Versand der Ware oder einer vorgängigen ausdrücklichen Annahme durch With Metallbau AG zustande.

Die Shoppreise verstehen sich in Schweizer Franken inklusive Mehrwertsteuer. Versandkosten und weitere Zuschläge werden im Bestellprozess ausgewiesen.

Offensichtliche Preis-, Schreib-, Übertragungs- und Berechnungsfehler, auch im Konfigurator, begründen keinen Lieferanspruch zum fehlerhaften Preis. With Metallbau AG kann eine solche Bestellung ablehnen oder einen bereits abgeschlossenen Vertrag wegen wesentlichen Irrtums anfechten. Dies gilt auch bei automatischer Bestätigung oder bereits erfolgter Zahlung. Der Kunde wird umgehend informiert und erhält ein korrigiertes Angebot; kommt keine Einigung zustande, werden bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet.

Die Aufhebung einer verbindlichen Warenbestellung ausserhalb des Rückgaberechts bedarf der Zustimmung der With Metallbau AG. Rücknahme- und Stornierungskosten werden dabei vereinbart.

12. Haftung / Anwendbares Recht

Die Haftung für Folgeschäden wie Betriebsausfall und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Luzern.

 

Diese Offert- und Lieferbedingungen sind integrierter Bestandteil des Angebotes und des Werkvertrages und werden vom Auftraggeber ohne ausdrücklich anderslautende Vereinbarungen akzeptiert.