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Gerade bei nassem Wetter oder im Winter stellen Treppen im Aussenbereich eine grosse Gefahr dar. Doch auch im Innenbereich passieren oftmals schwere Stolperunfälle auf Treppen, vor allem bei engen Treppenläufen in Einfamilienhäusern. Auch ältere Personen und Kinder sind darauf angewiesen, dass sie sich an einem Handlauf festhalten können. Ein Sturz ist bereits bei einem kurzen Ungleichgewicht die Folge.
Rund ein 10 % aller Unfälle im Bereich Haus und Freizeit sind Sturzunfälle auf Treppen. Durch die teilweise erhebliche Fallhöhe und allenfalls fehlende Festhaltemöglichkeiten beim Sturz können schwerwiegende Verletzungen entstehen.
Gundsätzlich haftet der Eigentümer des Gebäudes für die Sicherheit, im Innen- wie auch im Aussenbereich. Die Norm des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins SIA besagt: "Treppen mit mehr als fünf Steigungen sind in der Regel mit Handläufen zu versehen". Allerdings sind örtliche und kantonale Gesetzgebungen massgebend, die teilweise deutlich weiter gehen. Das Bundesamt für Unfall-Verhütung bfu empfiehlt deshalb, bei Treppen beidseitig Handläufe anzubringen. Falls eine Schieberampe für Kinderwägen oder Fahrräder vorhanden ist, reicht auch ein Handlauf nur auf einer Seite der Treppe.
Hier finden Sie die entsprechenden Vorgaben des bfu in der Fachbroschüre "Treppen". Gerne beraten wir Sie auch vor Ort, wie Sie die Sicherheit bei Ihren Treppen verbessern können.